USB-Sticks als handliche Wechselspeicher bedürfen einer der Handhabung entsprechenden Sicherung, die einerseits die Flexibilität einschränkt, andererseits jedoch im zentralen Interesse der Mandanten und damit des Rechtsanwaltes selbst liegt.

USB-Sticks als handliche Wechselspeicher bedürfen einer der Handhabung entsprechenden Sicherung, die einerseits die Flexibilität einschränkt, andererseits jedoch im zentralen Interesse der Mandanten und damit des Rechtsanwaltes selbst liegt.
Neben aktueller Firmensoftware, guter Antivirensoftware einer Firewall und dem Einsatz von Verschlüsselung sind weitere Möglichkeiten der wirksamen Absicherung von sensiblen Daten denkbar.
Die Geheimhaltungspflicht für Rechtsanwälte sollte jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin dazu bewegen, ein Sicherheitskonzept aus zahlreichen Bestandteilen zu erstellen und gemeinsam mit allen Mitarbeitern in den Kanzleialltag einzubinden.