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Elektronischer Rechtsverkehr: Der Anwalt weiter in der Sorgfaltspflicht

Geschrieben von Ulrike Matthies am 12. Dezember, 2007 | keine Kommentar 
Veröffentlicht in Kanzleiorganisation

Mit dem elektronischen Rechtsverkehr auch gegenüber Gerichten und Behörden soll alles einfacher, effektiver, schneller, sicherer - in einem Wort: neu - werden.
Eines bleibt beim Alten: Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten gelten unverändert fort.
Das OVG Koblenz (Urteil v. 27.8.2007 - 2 A 10492/07) zieht nun ausdrücklich die Parallele zur Faxübertragung:

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