Mit dem elektronischen Rechtsverkehr auch gegenüber Gerichten und Behörden soll alles einfacher, effektiver, schneller, sicherer - in einem Wort: neu - werden.
Eines bleibt beim Alten: Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten gelten unverändert fort.
Das OVG Koblenz (Urteil v. 27.8.2007 - 2 A 10492/07) zieht nun ausdrücklich die Parallele zur Faxübertragung:


