Erst in der vergangenen Woche haben wir über die Dokumentenpauschale für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien berichtet. Das OLG Bamberg eröffnet dem findigen Rechtsanwalt jetzt weitere Möglichkeiten.

Erst in der vergangenen Woche haben wir über die Dokumentenpauschale für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien berichtet. Das OLG Bamberg eröffnet dem findigen Rechtsanwalt jetzt weitere Möglichkeiten.
Um mehr Zeit für Mandanten zu haben und produktiver arbeiten zu können, ist es für Anwälte und deren Mitarbeiter entscheidend, Grundregeln der Kommunikation aufzustellen.
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie viel Zeit Sie mit unnötiger Kommunikation verbringen? Wahrscheinlich zuviel – wie Ihnen der folgende Beitrag zeigen wird.
Der Versand von Dokumenten an den Mandanten per Email geht nicht nur schneller und ist oft kostengünstiger (kein Porto, Papier, Umschlag). Der Gesetzgeber belohnt die Nutzung moderner Kommunikationsmittel auch noch mit der besonderen Dokumentenpauschale für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien gemäß Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG. € 2,50 gibt es danach je Datei.
Mit dem elektronischen Rechtsverkehr auch gegenüber Gerichten und Behörden soll alles einfacher, effektiver, schneller, sicherer - in einem Wort: neu - werden.
Eines bleibt beim Alten: Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten gelten unverändert fort.
Das OVG Koblenz (Urteil v. 27.8.2007 - 2 A 10492/07) zieht nun ausdrücklich die Parallele zur Faxübertragung:
Im ersten Teil dieses Beitrags wurden die rechtlichen und technischen Hintergründe der Verschlüsselung von Emails dargestellt.
Kostenlose Verschlüsselungsprogramme – auch für Anwälte
Eine einfache und kostenlose Möglichkeit des Einsatzs von GnuPG zur E-Mail-Verschlüsselung in jeder
Unverschlüsselt versandte E-Mails gelten als wenig sicheres Kommunikationsmittel. Oft wird zum Vergleich die grundsätzlich von jedem - durch dessen Hände sie geht - lesbare Postkarte herangezogen. Auch wenn dieser Vergleich nicht in jeder Hinsicht stimmen mag:
Wie auch “im richtigen Leben” dürfte es zunehmend zur Praxis gehören, dass Anwälte miteinander per Email kommunizieren und auf diesem Wege Rechtsstreitigkeiten beilegen.
Unter Umständen kann dafür, wie das OLG Koblenz (Beschl. v. 18.5.2007 - 14 W 373/07) nun entschieden hat, eine Terminsgebühr anfallen.