Erst in der vergangenen Woche haben wir über die Dokumentenpauschale für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien berichtet. Das OLG Bamberg eröffnet dem findigen Rechtsanwalt jetzt weitere Möglichkeiten.

Erst in der vergangenen Woche haben wir über die Dokumentenpauschale für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien berichtet. Das OLG Bamberg eröffnet dem findigen Rechtsanwalt jetzt weitere Möglichkeiten.
Der Versand von Dokumenten an den Mandanten per Email geht nicht nur schneller und ist oft kostengünstiger (kein Porto, Papier, Umschlag). Der Gesetzgeber belohnt die Nutzung moderner Kommunikationsmittel auch noch mit der besonderen Dokumentenpauschale für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien gemäß Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG. € 2,50 gibt es danach je Datei.
Wie auch “im richtigen Leben” dürfte es zunehmend zur Praxis gehören, dass Anwälte miteinander per Email kommunizieren und auf diesem Wege Rechtsstreitigkeiten beilegen.
Unter Umständen kann dafür, wie das OLG Koblenz (Beschl. v. 18.5.2007 - 14 W 373/07) nun entschieden hat, eine Terminsgebühr anfallen.