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Terminsgebühr bei Austausch anwaltlicher Emails

Geschrieben von Ulrike Matthies am 19. November, 2007 | keine Kommentar 
Veröffentlicht in Geld verdienen

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Wie auch “im richtigen Leben” dürfte es zunehmend zur Praxis gehören, dass Anwälte miteinander per Email kommunizieren und auf diesem Wege Rechtsstreitigkeiten beilegen.
Unter Umständen kann dafür, wie das OLG Koblenz (Beschl. v. 18.5.2007 - 14 W 373/07) nun entschieden hat, eine Terminsgebühr anfallen.

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