Wie auch “im richtigen Leben” dürfte es zunehmend zur Praxis gehören, dass Anwälte miteinander per Email kommunizieren und auf diesem Wege Rechtsstreitigkeiten beilegen.
Unter Umständen kann dafür, wie das OLG Koblenz (Beschl. v. 18.5.2007 - 14 W 373/07) nun entschieden hat, eine Terminsgebühr anfallen.


