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Ulrike Matthies am 16. Januar, 2008 |
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Geld verdienen
Der Versand von Dokumenten an den Mandanten per Email geht nicht nur schneller und ist oft kostengünstiger (kein Porto, Papier, Umschlag). Der Gesetzgeber belohnt die Nutzung moderner Kommunikationsmittel auch noch mit der besonderen Dokumentenpauschale für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien gemäß Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG. € 2,50 gibt es danach je Datei.
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Geschrieben von
Tom Pleiner am 14. Januar, 2008 |
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USB-Sticks als handliche Wechselspeicher bedürfen einer der Handhabung entsprechenden Sicherung, die einerseits die Flexibilität einschränkt, andererseits jedoch im zentralen Interesse der Mandanten und damit des Rechtsanwaltes selbst liegt.
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