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Sparpotentiale durch elektronischen Rechtsverkehr

Die modernen Kommunikationsmedien haben längst Einzug in den Kanzleialltag gehalten. Gab es früher noch Diskussion darüber, ob durch Einreichung eines Schriftsatzes per Telefax bei Gericht wirksam und fristgerecht Klage erhoben werden kann, ist das Fax mittlerweile ein viel benutztes Mittel, um kurzfristig noch Fristen zu wahren. 

Doch die Entwicklung geht durch die rasante Verbreitung von Internet und E-Mail auch in der Anwaltskanzlei weiter. Sämtliche bundesdeutsche Prozessordnungen sehen mittlerweile vor, dass auch per E-Mail wirksam Klage erhoben werden kann, sofern die einzelnen Bundesländer dies möglichen. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall, dass die Klage mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 SigG) versehen ist. Bereits seit dem 01.12.2008 ist die Beantragung eines Mahnbescheids nur noch elektronisch möglich.

Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur setzt zwar zunächst einen einmaligen Aufwand durch Beantragung einer Signaturkarte, Installation eines Kartenlesers sowie der entsprechenden Signatursoftware voraus, der sich aber – insbesondere wenn ein hierauf spezialisierter Dienstleister (z.B. www.signhelp.de) dies übernimmt – in überschaubaren Grenzen hält.

Ist dies einmal erledigt, kann schon bald ein Großteil der Kommunikation mit Gerichten, Behörden und Mandanten nicht nur rechtssicher sondern durch das in der automatisch enthaltene Verschlüsselungszertifikat auch abhörsicher abgewickelt werden. Die Zeiten, in denen der Anwalt „mit schlechtem Gewissen“ vertrauliche Mandantenkommunikation durch unverschlüsselte E-Mail geführt hat, gehören der Vergangenheit an.

Zudem birgt dies ein erhebliches Sparpotenzial sowohl an Material- als auch an Portokosten. Denn weder das Versenden noch die Signatur und Verschlüsselung einer E-Mail verursachen neben den einmaligen Anschaffungskosten der Signatureinheit noch laufende Kosten. Außerdem kann die Signatureinheit auch für eine Vielzahl weiterer Vorgänge eingesetzt werden, beispielsweise für die einzig wirklich „papierlose“ Kommunikation über das Steuerportal ELSTER.