Über die Promotion (Teil 1)

Über die Promotion (Teil 1)

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Wenn man sich die Namen auf den Briefbögen einiger Großkanzleien durchliest, könnte man darauf kommen, dass ein Doktortitel obligatorisches Einstellungskriterium ist. Es mag mal eine Zeit gegeben haben, wo es Juristen angeraten wurde, in jedem Fall zu promovieren.


Eine Promotion weist aus, dass derjenige es vermag, wissenschaftlich zu arbeiten und die notwendige Disziplin dafür über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Über die fachliche Kompetenz des Juristen sagt die Promotion eher weniger aus. Heutzutage ist es jedenfalls nicht mehr notwendig, einen “Dr. iur.” vorzuweisen, sofern man nicht in die Forschung gehen möchte.

 

Im englischsprachigen Bereich, insbesondere den USA, hat der Doktortitel für die Karriere eines Juristen weit weniger Relevanz als in Deutschland. Internationale Kanzleien bevorzugen eher Juristen mit dem LL.M. (Master of Laws). Sie schätzen das Selbstbewusstsein und die Fähigkeit, sich auch in einer Fremdsprache komplexen Sachverhalten zu widmen, die so ein Auslandsaufenthalt samt Rechtsstudium mit sich bringt. Dies aber, wie erwähnt, nur bei Mastertiteln, die tatsächlich auch im Ausland erworben wurden und nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung, denn nur ein Auslandsaufenthalt bewirkt diese attraktiven zusätzlichen Fähigkeiten wie Selbstbewusstsein, die Fähigkeit, sich in einem z.T. fremden Kulturkreis zu bewegen oder sich zumindest einen derartigen Aufenthalt und dortiges Leben zu organisieren, wie auch nicht zuletzt verhandlungssichere Englischkenntnisse.

Rein fachlich bringt die Dissertation den Promovenden beim weiteren Karriereweg nicht unbedingt weiter. Hauptsächlich der Titel ist das Reizvolle. Natürlich wählen die meisten ein Thema, das ihnen Spaß bringt oder gut liegt. Dass sie danach fachlich auch auf dem Gebiet tätig sind, ist damit noch nicht gesagt. Rein inhaltlich ist möglicherweise weiterführender, wenn sich ein junger Jurist entschließt, noch den MBA zu machen. Man schaut dabei über den Tellerrand und vernetzt sich auch außerhalb der juristischen bubble, was wiederum den Horizont weitet.

In der Wirtschaft werden promovierte Juristen gern in repräsentative Positionen eingesetzt, da der Doktortitel auch nicht zuletzt Prestige-Frage ist. Dort – wie auch in größeren Kanzleien – zahlt sich der Titel auch und vor allem monetär aus. Auf bis zu 40% mehr Gehalt kommt der “Dr. iur.” im Vergleich zu den nicht promovierten Volljuristen.

Das notwendige skillset, das Juristen heutzutage brauchen, hat sich eher dahingehend verschoben, dass sie z.B. vielmehr eine Offenheit gegenüber Themen wie Digitalisierung, New Work o.ä. mitbringen. Die Zeiten und Anforderungen verändern sich immer schneller. Eine Promotion ist natürlich nach wie vor nice-to-have, aber die außerjuristischen Fähigkeiten, die in dieser schnelllebigen Welt immer notwendiger werden, gewinnen mehr und mehr an Bedeutung.

 

Der Zeitpunkt

Klassischerweise promovieren viele Juristen direkt nach dem ersten Staatsexamen, bevor sie ins Referendariat gehen. Dies setzt voraus, dass man die Anforderungen der Promotionsordnung der jeweiligen Uni erfüllt. Grundvoraussetzung ist z.B. oft ein „Vollbefriedigend“ im Examen. Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen, die z.B. auch anerkennen, dass man – in Verbindung mit einem befriedigenden Examen – eine Seminararbeit mit einem „Gut“ bewertet bekam.

Vermutlich hat man nach dem ersten Staatsexamen die meiste Ruhe und man ist das Schreiben wissenschaftlicher Texte noch gewöhnt; man ist quasi noch im Lernmodus. Außerdem nutzt man die Wartezeit auf einen Referendariatsplatz, und die ohnehin vorhandene Pause zwischen zwei Lebensabschnitten, nämlich Studium und Referendariat, ist sinnvoll gefüllt. Wobei das nicht heißen soll, dass nicht auch andere Tätigkeiten wie etwa eine Weltreise durchaus auch gewinnbringend sind.

 

Nach dem zweiten Examen sollte man hingegen keine Pause mehr machen, bevor man in den Beruf einsteigt. Wer da neben dem Job noch promoviert, hat schnell eine Doppelbelastung. Vorteilhaft ist bei dieser Konstellation hingegen, dass man sich um die Finanzierung keine Gedanken machen muss, weil man ja ein regelmäßiges Einkommen bezieht.